Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 25.11.1983

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.1984 - 20 U 320/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,10871
OLG Hamm, 11.05.1984 - 20 U 320/83 (https://dejure.org/1984,10871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.1984 - 20 U 320/83 (https://dejure.org/1984,10871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 1984 - 20 U 320/83 (https://dejure.org/1984,10871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Ausblasen der Weihnachtskerzen eine Kerze übersehen - Keine grobe Fahrlässigkeit - In subjektiver Hinsicht ist kein schweres Verschulden des Versicherungsnehmers feststellbar

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 954
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 145/82

    Begriff des Zeitwerts in der Kraftfahrversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1984 - 20 U 320/83
    Vielmehr ist dazu in subjektiver Hinsicht ein erheblich gesteigertes Verschulden erforderlich (BGH vom 22.2.1984 -IV a ZR 145/82 VersR 1984, 480).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.11.1983 - 14 U 215/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7740
OLG Schleswig, 25.11.1983 - 14 U 215/83 (https://dejure.org/1983,7740)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.11.1983 - 14 U 215/83 (https://dejure.org/1983,7740)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. November 1983 - 14 U 215/83 (https://dejure.org/1983,7740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 954
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 269/96

    Voraussetzung der Leistungspflicht des Privathaftpflichtversicherers; Begriff der

    Dabei geht es unter anderem um unbeabsichtigt verursachte Schäden an Rechtsgütern Dritter im Zusammenhang mit einem Einbruch (OLG Hamm VersR 1982, 565; OLG Schleswig VersR 1984, 954), einer Selbsttötungshandlung (OLG Hamburg VersR 1995, 1475; OLG Hamm VersR 1985, 463; LG Aachen VersR 1991, 871; LG Köln VersR 1990, 778), leichtsinnigem Umgang mit Schußwaffen (OLG Karlsruhe r+s 1995, 376; OLG Hamm r+s 1992, 47) oder mit Feuer (OLG Düsseldorf r+s 1997, 11), einer Flucht vor einer Blutprobe (OLG Koblenz VersR 1996, 444).
  • OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 123/04

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Verletzung eines

    Unabhängig von der Klausel-Formulierung der "Gefahren des täglichen Lebens" ist Deckungsschutz verneint worden in Fällen, in welchen der Täter sich eindeutig und bewusst gegen die Rechtsordnung gestellt und einen geplanten, eindeutigen und schweren Verstoß gegen die Grundregeln des sozialen Zusammenlebens begangen hat (so etwa Senat, VersR 1982, 565 - Einbruchdiebstahl; gleichfalls Einbruchdiebstahl im Fall OLG Schleswig, VersR 1984, 954; ähnlich etwa OLG Oldenburg, VersR 1996 1487 vorsätzliche, planmäßige und sich nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckende Straftat; vgl. auch OLG Koblenz, VersR 1996, 444 r+s 1995, 334, und ..OLG Köln, r+s 1994, 373: Deckungsschutz trotz - evtl. - Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bei einem Fluchtversuch; OLG Oldenburg, VersR 1998, 446 Deckungsschutz trotz - evtl. - Hausfriedensbruchs und Diebstahlsversuchs).
  • OLG Oldenburg, 15.12.1995 - 2 W 141/95

    Hausfriedensbruch; Jugendzentrum; Brand; Gefährliche Beschäftigung;

    Der genannte Ausnahmetatbestand ist anwendbar, wenn die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Betätigung des Versicherten vorgenommen worden ist, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist und deshalb in erhöhtem Maß die Gefahr der Vornahme einer schadenstiftenden Handlung und damit des Eintritts des Versicherungsfalls in sich birgt; ausgenommen vom Versicherungsschutz sollen Schadenfälle sein, hinsichtlich derer bei wertender Betrachtung ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein keinen Deckungsschutz erwarten kann (OLG Hamm VersR 1982, 565; OLG Schleswig VersR 1984, 954; OLG Köln VersR 1991, 1283; OLG Hamburg r + s 1995, 175; OLG Karlsruhe r + s 1995, 376).
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